Information des Landeslehrerprüfungsamts: Erstes Staatsexamen

October 15, 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass nach der Rahmen VO-KM (vom 27. April 2015) die GymPO I auf Studierende Anwendung findet, die ihr Studium nach dem 31. Juli 2015 aufgenommen haben und ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2022 hat. Für Studierende mit der Fächerkombination Bildende Kunst oder Musik gilt diese Prüfungsordnung noch grundsätzlich bis 31.März 2022 plus zwei Semester (vgl. Rahmen VO-KM §9 Abs. 2).

Nach der Corona-Pandemie-Prüfungsordnung vom 02. September 2020 in Artikel 5 § 3 „gilt für Studierende, die im Sommersemester 2020 in einem Lehramtsstudiengang eingeschrieben sind und sich noch innerhalb der Regelstudienzeit befinden eine von den in den Prüfungsordnungen geregelte Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit.“

Daher werden noch im Herbst 2021 Erste Staatsexamensprüfungen stattfinden.

Sehen Sie hierzu auch bitte auch den folgenden Link: https://www.uni-stuttgart.de/studium/lehramt/uebergang/

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