FAQ - Frequently Asked Questions

Hier gibt es Antworten auf viele gängige Fragen, die im Rahmen des Studiums der Anglistik und des Lehramts Englisch in unserer Abteilung aufkommen können, sowohl für Bachelor als auch für Master Studierende.

Ansprechpartner

Die Studiengangsmanagerin für die Studiengänge BA-Lehramt und Master of Education ist Dr. Heidi Altmann (Abteilung für Linguistik/Anglistik).

Die Studiengangsmanagerin für den BA-Anglistik, den MA-EASEL und den MA-Wissenskulturen ist Andrea Talmann (Abteilung Englische Literaturen und Kulturen)

Erste*r Ansprechpartner*in für Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen ist immer der/die Lehrende der jeweiligen Veranstaltung.

Bei Fragen zu konkreten Inhalten von spezifischen Modulen (z.B. bzgl. Anrechnung im Ausland absolvierter Leistungen) wenden Sie sich am besten – unabhängig von Ihrem Studiengang – an die Beraterin, deren Abteilung für dieses Modul verantwortlich ist:

Für linguistische und sprachpraktische Module: Dr. Heidi Altmann

Für literatur-/kulturwissenschaftliche Module und Fachdidaktik: Andrea Talmann.

Die Sekretariate der Abteilungen finden Sie in den Büros von Anja Welch für die Amerikanische Literatur und Kultur, Anne-Sophie Dantoing für die Englischen Literaturen und Kulturen und Ralf Bothner für die anglistische Linguistik.

Die Modulbeauftragten sind im Eintrag des jeweiligen Moduls im Modulhandbuch unter Punkt 8 vermerkt.

Die Fachgruppe Anglistik ist die studentische Interessenvertretung für diese Abteilung; für nicht-studiengangsspezifische Angelegenheiten gibt es auch die allgemeine Studierendenvertretung Universität Stuttgart (Stuvus).

Hier gibt es Informationen der Universität zu C@mpus. Bei Fragen zur Darstellung der Leistungsverbuchung auf C@mpus sollte das Prüfungsamt konsultiert werden.

Antworten auf die gängigsten Fragen zu ILIAS finden Sie auf der Anmeldeseitehier finden Sie zudem die ausführliche offizielle Benutzerdokumentation für ILIAS.

 

Der Auslandskoordinator der Abteilung ist Dr. Martin Windisch. Zudem kann man sich an das Internationale Zentrum der Universität wenden.

Studiengänge und Abschlüsse

Für angehende Lehrer*innen bietet das Institut den Bachelor of Arts (Englisch Lehramt) an sowie darauf aufbauend den Master of Education (Englisch Lehramt). Zudem können Studierende sich für den Bachelor of Arts (Anglistik) sowie als weiterführenden Studiengang für den Master of Arts (English and American Studies / English Linguistics) einschreiben. Weitere Informationen zu diesen Studiengängen finden Sie hier.

Für herausragende M.A. Absolvent*innen mit Interesse an weiterführender Forschung gibt es zudem die Möglichkeit, ein Promotionsstudium zu absolvieren (weitere Informationen in der Sektion „Promotion“).

Alle Studieninteressierten müssen sich online über das Campus-Management-Portal C@MPUS bewerben. Nähere Informationen zu Studienvoraussetzungen und benötigten Dokumenten finden Sie hier in der Gesamtübersicht der Studiengänge der Universität Stuttgart. Allgemeine Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

Die Prüfungsordnungen, manchmal auch Studienordnungen genannt, finden Sie hier.

Hinweis: Als Hilfestellung für unsere internationalen Studierenden gibt es auf unserer Website eine inoffizielle englischsprachige Übersetzung der Studienordnung des M.A. EASEL.

Orientierungsprüfung

Die Bestandteile sind in der Prüfungsordnung, bes. Teil, fachspez. Bestimmungen, unter §1 (bei B.A. Anglistik), bzw. §2 (bei B.Ed. Englisch) aufgelistet.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Studiengangsmanagerin des BA-Lehramt/Master of Education oder die Studiengangsmanagerin des BA-Anglistik/MA-EASEL.

In besonderen Fällen kann die Orientierungsprüfungsfrist verlängert werden; kontaktieren Sie hierzu die Studiengangsmanagerin für Ihren betreffenden Studiengang:

BA-Lehramt/Master of Education oder BA-Anglistik/MA-EASEL. Details finden Sie in der Prüfungsordnung, allg. Teil, §8, Abs. 3 (bei B.A. Anglistik), bzw. §6, Abs. 3 (bei B.Ed. Englisch).

Der Nachweis muss spätestens zum Ende des 3. Studiensemesters erfolgen. Liegt der Nachweis durch die Hochschulzugangsberechtigung vor, wird dies automatisch am Ende des 3. Semesters vom Prüfungsamt verbucht.

Details siehe Prüfungsordnung, allg. Teil, §8 (bei B.A. Anglistik), bzw. §6 (bei B.A. Englisch Lehramt); im Zweifelsfall kontaktieren Sie die Studiengangsmanagerin des BA-Lehramt/Master of Education oder die Studiengangsmanagerin des BA-Anglistik/MA-EASEL.

Prüfungen allgemein

Die Prüfungsanmeldung wird innerhalb eines festen Zeitraums (steht auf der Homepage des Prüfungsamts und wird an die studentische Emailadresse kommuniziert) von den Studierenden selbst über C@mpus vorgenommen (→ zur bebilderten Dokumentation der Universität). Sollte einmal eine Prüfung auf C@mpus fehlen, kontaktieren Sie so früh wie möglich die Studiengangsmanagerin des BA-Lehramt/Master of Education oder die Studiengangsmanagerin des BA-Anglistik/MA-EASEL.

Sonderfall: Hohenheimer Studierende müssen sich direkt (per Email oder persönlich) bei der/dem Prüfer*in anmelden. Nähere Informationen in diesem Dokument.

 

Jeder Prüfung ist eine eigene Nummer zugewiesen, die Sie dem Modulhandbuch, dem Studienangebot auf C@mpus und Ihrem C@mpus Account entnehmen können und die Sie bei der Anmeldung angeben müssen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Sie sich für *alle* Prüfungsnummern anmelden müssen, auch die für USL (unbenotete Studienleistungen), aber nicht für “Vorleistungen”. In Einzelfällen gibt es mehr als eine Prüfungsnummer, die einer Veranstaltung zugeordnet ist; in diesem Fall sind *beide* Nummern anzumelden. Hier finden Sie zudem Übersichten für Introduction to Literary Studies, Textwissenschaft und Textual Research, Text und Kontext und für die Hauptseminare.

Ja, denn es gibt keine automatische Prüfungsanmeldung, auch im Fall einer Wiederholung nicht. Für eine Wiederholungsprüfung im nächsten Semester ist dies online über C@mpus vorzunehmen, für eine Wiederholungsprüfung im gleichen Semester ist das Ersatzformular (siehe Abschnitt “Sonstige Formulare”) zu verwenden.

Der Rücktritt kann während eines dort einsehbaren Zeitraums direkt über C@mpus von den Studierenden vorgenommen werden. Nach Ende dieses Zeitraums kann ein Rücktritt nur noch per Formular (siehe Abschnitt “Rücktritt von Prüfungen”) beantragt werden; hierfür das ausgefüllte und unterschriebene Formular als PDF per Email an die Studiengangsmanagerin des BA-Lehramt/Master of Education oder die Studiengangsmanagerin des BA-Anglistik/MA-EASEL schicken. Der Rücktritt ist nicht mehr möglich, sobald die entsprechende Prüfungsleistung abgelegt/eingereicht wurde.

Nicht bestandene Prüfungen können i.d.R. einmal schriftlich und ein zweites Mal mündlich wiederholt werden. Nach der Orientierungsprüfung besteht in zwei Fällen die Möglichkeit, zwei schriftliche und einen dritten mündlichen Wiederholungsversuch wahrzunehmen. Die Möglichkeit der zweiten Wiederholung ist in der Prüfungsordnung, Allg. Teil, §20, bzw. §18 bei M.A. Anglistik, geregelt.

Hinweis: Als Hilfestellung für unsere internationalen Studierenden gibt es auf unserer Website eine inoffizielle englischsprachige Übersetzung der Studienordnung des M.A. EASEL.

Im Modulhandbuch und in der Prüfungsordnung ist angegeben, ob es sich bei einer Prüfung um eine USL (unbenotete Studienleistung), um eine PL (Prüfungsleistung) oder um eine LBP (lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung) handelt.

Bei Veranstaltungen, die für mehrere Module zählen können, besteht die Möglichkeit, sich nach Absprache mit der/m Dozent*in bei der Prüfungsanmeldung mit der Nummer eines anderen Moduls anzumelden als dessen, für das man sich ursprünglich für die Veranstaltung angemeldet hat und somit die Modulzuordnung nachträglich zu ändern.

In vereinzelten Notfällen (z.B. Erreichen der maximalen Gesamtstudiendauer, Auslandsaufenthalte, gesundheitliche Einschränkungen) gibt es VOR dem Prüfungstermin die Möglichkeit, beim Prüfungsamt um Nachmeldung zu bitten.

Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie die Studiengangsmanagerin des BA-Lehramt/Master of Education oder die Studiengangsmanagerin des BA-Anglistik/MA-EASEL

In diesem Fall sollten Sie als allererstes die/den Prüfer*in kontaktieren, da je nach Prüfung eventuell die Möglich besteht, sie auf einen zeitnahen Ausweichtermin zu verschieben. Sofern es hierbei Probleme gibt und man die/den Prüfer*in etwa nicht erreicht, kann man sich auch beim Prüfungsamt offiziell krankmelden, in welchem Fall eine Wiederholungsprüfung angesetzt wird, für die man sich auf C@mpus nochmal anmelden muss.

Art und Umfang der zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sind in der jeweiligen Modulbeschreibung geregelt. Hier finden Sie zudem Übersichten für Introduction to Literary Studies, Textwissenschaft und Textual Research, Text und Kontext und für die Hauptseminare.

Sofern mit der/dem Dozent*in nichts anderes abgesprochen ist, sollte die Hausarbeit bis zur Abgabefrist in einseitig bedruckter Papierform persönlich bei der/dem Dozent*in oder im Sekretariat der Abteilung abgegeben werden sowie zusätzlich digital im pdf-Format per Email an die/den Dozent*in geschickt werden. Die Papierform ist fest zusammenzuheften oder zu tackern; von ‘Loseblattsammlungen’ ist abzusehen. Auch sollten die einzelnen Seiten nicht in separaten Kunststoffhüllen sein.

Vorgezogene Mastermodule

Wenn im Bachelorstudiengang eine Mindestanzahl von ECTS erreicht wurde, können in gewissem Umfang Module aus dem konsekutiven Master vorgezogen werden, ohne schon dort eingeschrieben zu sein. Konkrete ECTS-Angaben finden sich in der BA-Prüfungsordnung (bei BA Lehramt Englisch siehe „Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung“ von 2017).

Die Prüfungsanmeldung für diese Module ist nur über den jeweiligen Master-Studienplan möglich; hier eine detaillierte Anleitung.

Erst wenn die Bachelorprüfung bestanden ist und die Abschlussdokumente ausgehändigt wurden, werden die vorgezogenen Mastermodule (positiv wie negativ) automatisch übertragen.

Sollte ein vorgezogenes Modul in mehreren Kontexten wählbar sein, wenden Sie sich ans Prüfungsamt, um die gewünschte Zuordnung mitzuteilen.

Falls ein vorgezogenes Mastermodul nicht bestanden wird, gilt auch hier die Wiederholungspflicht.

Abschlussarbeit

Es gibt keine feste Anmeldefrist. Um sich anmelden zu können, muss eine Mindestanzahl von ECTS-Credits gesammelt werden. Für die genaue Anzahl und weitere Details siehe jeweilige Prüfungsordnung, allg. Teil, §24 für B.A. Anglistik, §27 für B.A. Englisch Lehramt sowie §22, Abs. 5 für M.A. Anglistik, §24, Abs. 3 für M.A. EASEL und §26, Abs. 4 (allg. Teil) für M.Ed. Englisch.

Hinweis: Als Hilfestellung für unsere internationalen Studierenden gibt es auf unserer Website eine inoffizielle englischsprachige Übersetzung der Studienordnung des M.A. EASEL.

Es ist empfehlenswert, ein thematisch einschlägiges Seminar bei der/dem Dozent*in besucht zu haben und die Möglichkeit der Betreuung möglichst frühzeitig zu erfragen.

Eine*n Zweitprüfer*in braucht man für eine M.A./M.Ed. Arbeit sowie für die B.A. Arbeit in Anglistik (aber nicht für B.A. Lehramt).

Grundsätzlich prüfungsberechtigt zur Erstbetreuung sind folgende Dozent*innen; erfragen Sie jedoch jeweils im Einzelfall, ob die Betreuung aktuell erfolgen kann.

Für B.A.:

Generell alle Mitarbeiter*innen mit einem Masterabschluss oder höher

Für M.A. & M. Ed:

Generell alle Mitarbeiter*innen mit abgeschlossener Promotion (Dr., Ph.D.)

Das Anmeldeformular finden Sie in C@mpus unter “meine Anträge”. Dieses Formular füllen Sie mit Ihrer/m Betreuer*in bzw. Prüfer*in aus und reichen es dann beim Prüfungsamt ein

Die vorgesehene Bearbeitungszeit können Sie dieser Übersicht entnehmen.

Die Bearbeitungszeit kann mit Begründung und nach Absprache mit der/m Betreuer*in ggf. um bis zu 4 Wochen bei B.A., bzw. 2 Monate bei M.A./M.Ed. verlängert werden. Ein entsprechender Antrag (siehe Abschnitt “Sonstige Formulare”) ist von der zu prüfenden Person rechtzeitig zu stellen und ausgefüllt und unterschrieben als pdf an die Studiengangsmanagerin des BA-Lehramt/Master of Education/die Studiengangsmanagerin des BA-Anglistik/MA-EASEL zu schicken. Details siehe jeweilige Prüfungsordnung, allg. Teil, §24 für B.A. Anglistik, §27 für B.A. Englisch Lehramt sowie §22, Abs. 3 für M.A. Anglistik, §24, Abs. 4 für M.A. EASEL und §26, Abs. 6 (allg. Teil) für M.Ed. Englisch.

Eine weitere Verlängerung im Sonderfall ist nur über die Leitung des Studierendensekretariats möglich.

Ausnahme: Fristverlängerung gemäß Frauenförderplan bzw. für Studierende mit Kindern, siehe Frauenförderplan, Punkt 4.3.2.

Sofern die mögliche Gesamtstudiendauer der jeweiligen Studiengänge (B.A.: 10 Semester, M.A.: 8 Semester) durch die Abgabe der Abschlussarbeit nicht eingehalten werden kann, ist bei der Studiengangsmanagerin des BA-Lehramt/Master of Education/der Studiengangsmanagerin des BA-Anglistik/MA-EASEL eine Verlängerung der Studienzeit zu beantragen (mit dem Formular “Antrag auf Fristverlängerung” im Abschnitt “Sonstige Formulare”).

Die vorgesehene Wortzahl können Sie dieser Übersicht entnehmen.

Hier finden Sie Vorlagen für das Deckblatt einer  Bachelor- oder Masterarbeit.

Es sind 3 gebundene Versionen (bzw. 2 bei B.A. Lehramt) sowie eine digitale Version einzureichen. Die gebundenen Versionen sind im Sekretariat einzureichen, wo sie mit einem Eingangsstempel versehen werden.

Eine Vorstellung in Form eines mündlichen Vortrags von 20-30min gibt es nur beim M.A. Anglistik und M.A. EASEL. Für Details siehe Prüfungsordnung, allg. Teil, §22, Abs. 8 für M.A. Anglistik, bzw. § 24, Abs. 7 für M.A. EASEL.

Hinweis: Als Hilfestellung für unsere internationalen Studierenden gibt es auf unserer Website eine inoffizielle englischsprachige Übersetzung der Studienordnung des M.A. EASEL.

Plagiat

Hier gibt es eine Übersicht, wie Plagiate definiert sind und wie man sie vermeiden kann. Als Form von geistigem Diebstahl führt ein Plagiat zum Nichtbestehen der Prüfung wegen Betrugsversuchs und ggf. zu schwereren Konsequenzen. Für Details siehe Prüfungsordnung, allg. Teil, §18, Abs. 4, bzw. bei M.A. Anglistik §16, Abs. 4. und bei M.A. EASEL §17, Abs. 4.

Hinweis: Als Hilfestellung für unsere internationalen Studierenden gibt es auf unserer Website eine inoffizielle englischsprachige Übersetzung der Studienordnung des M.A. EASEL.

Interner Übergang vom Bachelor zum Master

Für interne Bewerbungen gelten die gleichen Fristen wie für externe Bewerbungen. Sie müssen sich jedoch nicht exmatrikulieren oder die grundständigen Dokumente nochmal einreichen, sondern werden in den Masterstudiengang umgeschrieben.

Für die Einschreibung benötigen Sie kein Bachelorzeugnis, da dies nicht sofort ausgestellt wird. An dessen Stelle laden Sie bei der Bewerbung Ihre Leistungsbescheinigung hoch.

Wenn noch nicht alle Bewertungen der Bachelormodule (inkl. Bachelorarbeit) verbucht sind, erhalten Sie eine „Zulassung unter Vorbehalt“ für den Masterstudiengang. Wenn bis Ende des betreffenden Semesters die fehlenden Leistungen noch bestanden und verbucht werden, aktualisieren Sie danach Ihre Bewerbung in C@mpus mit der nun vollständigen Leistungsbescheinigung. Sie erhalten dann eine Zulassung und können sich für den Master einschreiben.

Falls nicht alle Leistungen vor Ende des Semesters verbucht werden können, bleiben Sie weiterhin im Bachelor (Rückmeldung nicht vergessen!) und bewerben sich im nächsten Semester erneut.

Detaillierte Informationen und Anleitungen zum internen Bachelor-Master Übergang finden Sie hier.

Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

Promotion

Wer an einer Promotion interessiert ist, sollte zunächst eine*n potentielle*n Betreuer*in kontaktieren mit einem detaillierten Exposé für das angestrebte Promotionsprojekt sowie einem Lebenslauf und einer Schreibprobe (i.d.R. die M.A. Abschlussarbeit). Auf dieser Grundlage wird besprochen, ob das Projekt in unserer Abteilung betreut werden kann. Mit der Zustimmung der/des Betreuer*in kann dann die formale Bewerbung und Einschreibung als Doktorand*in an der Universität Stuttgart erfolgen. Informationen zu formalen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen für den Bewerbungs- und Einschreibungsprozess finden Sie hier; Informationen zur Graduierten-Akademie GRADUS finden Sie hier.

Es gibt kein speziell auf Doktorand*innen zugeschnittenes Kursangebot, bzw. keinen strukturierten Studiengang. Doktorand*innen haben Zugang zur Universitätsbibliothek und können an Forschungskolloquia und sämtlichen Veranstaltungen an der Universität Stuttgart teilnehmen sowie an Qualifikationskursen von GRADUS (etwa zu Forschung, Drittmittelakquise oder Zeitmanagement), während die restliche Zeit der Recherche und dem Verfassen der Doktorarbeit gewidmet ist.

Doktorand*innen können sich auf ggf. offene Mitarbeiter*innenstellen am Department bewerben; Stellenausschreibungen der Universität finden Sie hier. Darüber hinaus gibt es jedoch keine Finanzierungsmöglichkeiten oder Stipendien, die durch das Institut oder die Universität vergeben werden.  Um eine Finanzierung einzuwerben, bietet sich etwa der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) an, dessen Informationen zu Promotionsstipedien Sie hier finden können. Ebenso sind Bewerbungen bei Begabtenförderungswerken, wie die Studienstiftung des deutschen Volkes, das Cusanuswerk oder politische Stiftungen möglich, bei denen (angehende) Doktorand*innen von ihren Betreuer*innen unterstützt werden. Hier gibt es eine Übersicht der Universität zu Stipendien und Fördermöglichkeiten; finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu den Begabtenförderungswerken hier.

 

Diverses

Hohenheimer und PH LB Studierende müssen sich direkt (per Email oder persönlich) bei den jeweiligen Lehrenden zur Teilnahme (vor Semesterbeginn) und auch zur Prüfung anmelden. Weitere Informationen in diesem Dokument

 

 

Der Auslandskoordinator der Abteilung ist Dr. Martin Windisch. Hier gibt es eine Übersicht unserer Abteilung zu Austauschmöglichkeiten und Auslandsstipendien. Zudem kann man sich an das Internationale Zentrum der Universität wenden.

Aktuelle Modulhandbücher sind auf C@mpus. Ältere Modulhandbücher finden Sie hier.

Leselisten gibt es im M.Ed. Englisch für die Modulprüfung 70850 Literary Competence sowie für Lehramt GymPO (ab WiSe 14/15). Die Leselisten müssen bis zur jeweiligen Prüfung durchgearbeitet werden, weshalb es empfehlenswert ist, mit der Lektüre frühzeitig zu beginnen! Die Leselisten finden Sie hier, ganz unten. Außerdem finden Sie im Abschnitt “Arbeitsmaterialien” Informationen zu Ablauf und Anmeldung des Moduls “Linguistic and Literary Competence” (M.Ed.).

Die Leselisten finden Sie hier.

Schlüsselqualifikationen betreffen nur den Studiengang B.A. Anglistik Hauptfach. Sie sind in der Prüfungsordnung, besonderer Teil, §3 geregelt. Weitere Informationen bietet auch das Zentrum für Lehre und Weiterbildung.

Das KVV ist das kommentierte Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters. In diesem Verzeichnis findet man die Veranstaltungen, Kurzbeschreibungen der Veranstaltungen, Termine, sowie deren Modulzuordnungen. Man findet das KVV hier.

Die Prüfungsordnungen, manchmal auch Studienordnungen genannt, finden Sie hier.

Hinweis: Als Hilfestellung für unsere internationalen Studierenden gibt es auf unserer Website eine inoffizielle englischsprachige Übersetzung der Studienordnung des M.A. EASEL.

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